Zürich, 20. Dezember 2024 – Der Bundesrat hat heute den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» in die Vernehmlassung geschickt. Das Initiativ-Komitee begrüsst, dass der Bundesrat das Technologieverbot für neue Kernkraftwerke aufheben will. Allerdings geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Es ist zwingend, dass der Bundesrat auch in Bezug auf die Verantwortlichkeiten für eine sichere Stromversorgung Massnahmen ergreift, wie es die «Blackout-Initiative» fordert.
Der Bundesrat hat heute seinen indirekten Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» in die Vernehmlassung geschickt. Das Initiativ-Komitee begrüsst den bundesrätlichen Entscheid, den Art. 12a des Kernenergiegesetzes zu streichen. «Die Streichung des Verbots der Erteilung von Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist erfreulich, dass auch der Bundesrat gemerkt hat, dass unser Land zwingend Technologieoffenheit braucht, um in Zukunft eine jederzeit sichere und saubere Stromversorgung zu ermöglichen», erklärt Vanessa Meury, Mitglied des Initiativ-Komitees und Präsidentin des Energie Club Schweiz.
Es ist unverständlich, dass sich das Parlament und die Promotoren des Solarexpresses um den Faktor 10 verrechnet haben. Nicht einmal die hohen, von den Stromkonsumenten berappten Subventionen von 60 Prozent der Investitionskosten, helfen, dass alpine Solaranlagen rentabel werden. Ob Windkraft künftig in der Schweiz eine Rolle spielen wird, ist äusserst unsicher – denn die Schweiz ist kein Windland und die betroffene Bevölkerung will keine Windkraftparks. Mehr Stromimporte sind keine Lösung, weil auch unsere Nachbarländer viel zu wenig Strom produzieren. Für eine sichere Stromversorgung auch im Winter braucht es zwingend die Kernenergie.
Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Gegenvorschlag genügt nicht. Die Blackout-Initiative fordert neben Technologieoffenheit insbesondere und explizit im ersten Abschnitt des Initiativ-Textes auch, dass der Bund die Verantwortlichkeit für die sichere Stromversorgung unseres Landes regelt. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass in der Schweiz niemand die Verantwortung für eine sichere Stromversorgung unseres Landes übernimmt. «Industrie und Gesellschaft sind auf eine sichere Stromversorgung angewiesen. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten. Die Winter-Importabhängigkeit, die Ausrufung einer Strommangellage vor zwei Jahren und die Errichtung des mit Heizöl betriebenen Notkraftwerkes in Birr sind der beste Beweis dafür, dass sich in der Schweiz niemand für eine ausreichende, jederzeit sichere Stromproduktion verantwortlich fühlt. Das muss sich zwingend ändern», sagt Dr. Eduard Kiener, Mitglied des Initiativ-Komitees und ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE).
Initiative im Wortlaut
Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89 Abs. 6 und 7
⁶ Die Stromversorgung muss jederzeit sichergestellt sein. Der Bund legt dafür die Verantwortlichkeiten fest.
⁷ Die Stromproduktion hat umwelt- und klimaschonend zu erfolgen. Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulässig.